Hausordnung
Das Jugendheim wurde von Mitgliedern unseres CVJM mit großem
persönlichen Einsatz in Eigenleitung errichtet. Der Vorstand legt
Wert darauf, dass das Haus keinen Schaden nimmt und die Arbeit des
CVJM, nämlich jungen Menschen in vielfältiger Weise die Frohe
Botschaft von Jesus Christus zu sagen, durch die Vermietung nicht
beeinträchtigt wird. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Veranstaltung einen geordneten Verlauf nimmt.
- Gebührenordnung
1.1 Jugendheim ohne
Übernachtung ab Jan.
2011
Euro 150,--
- Bedingungen / Haftung
2.1 Das Jugendheim
wird nur an eingeschriebene Mitglieder des CVJM Oberwiehl und an
andere CVJM`s (Gruppen) vermietet. Die Gruppenarbeit des CVJM hat
Vorrang vor jeglicher Vermietung. Deshalb kann das Jugendheim nur
außerhalb der festgelegten Gruppenstunden vermietet werden. An
Samstagen kann das Jugendheim erst ab 16.30 Uhr gemietet werden und
muss bis spätestens sonntags 12.00 Uhr besenrein sein.
2.2 Einzelheiten sind
mit der Hausmeisterin Frau Ilona Gülicher oder Frau Silvia Pasemann
abzusprechen.
Telefon Frau
Gülicher
02262 - 92 172
Telefon Frau
Pasemann 02262 - 97
847
- Verpflichtungen des Mieters
3.1 Es ist nicht gestattet Bilder,
Wand- und Fensterdekorationen zu entfernen.
3.2 Musik darf nur über die
hauseigene Musikanlage abgespielt werden. Ab 23.00 Uhr schaltet
sich die Anlage auf Zimmerlautstärke.
3.3 Es ist dafür Sorge zu tragen,
dass nach 22.00 Uhr kein ruhestörender Lärm verursacht wird.
3.4 In den Dachgeschossräumen ist
das Rauchen nicht erlaubt.
3.5 Beim Verlassen des Hauses sind
alle Türen, Fenster, und Rollos zu schließen und alle Lichter (auch
auf der Toilettenanlage) zu löschen. Auch der Kühlschrank ist leer
zu räumen.
3.6 Für Beschädigungen am Inventar
und am Haus (Geschirr, Einrichtungsgegenstände) haftet der
Mieter.
3.7 Der Alkoholausschank
beschränkt sich auf Bier, Wein und Sekt. Keine Spirituosen.
3.8 Die gemieteten Räume sind am
darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr wieder herzurichten ( in die vor
der Veranstaltung vorgefundene Ordnung ). Der Mieter ist
verpflichtet, die Räume von einer vom Vermieter beauftragten Person
abnehmen zu lassen. Rückgabe des Schlüssels bei der Hausmeisterin
und Begleichung der Rechnung in bar.
3.9 Die Müllentsorgung hat durch
den Mieter zu erfolgen. ( Müll bitte mitnehmen )!
Der Vorstand
CVJM Oberwiehl e.V.
( April 1997 )