CVJM Oberwiehl CVJM Oberwiehl
Hausordnung

    Hausordnung

    Das Jugendheim wurde von Mitgliedern unseres CVJM mit großem persönlichen Einsatz in Eigenleitung errichtet. Der Vorstand legt Wert darauf, dass das Haus keinen Schaden nimmt und die Arbeit des CVJM, nämlich jungen Menschen in vielfältiger Weise die Frohe Botschaft von Jesus Christus zu sagen, durch die Vermietung nicht beeinträchtigt wird. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung einen geordneten Verlauf nimmt.

     

    1. Gebührenordnung

    1.1    Jugendheim ohne Übernachtung      ab Jan. 2011           Euro  150,--

     

    1. Bedingungen / Haftung

     

    2.1        Das Jugendheim wird nur an eingeschriebene Mitglieder des CVJM Oberwiehl und an andere CVJM`s (Gruppen) vermietet. Die Gruppenarbeit des CVJM hat Vorrang vor jeglicher Vermietung. Deshalb kann das Jugendheim nur außerhalb der festgelegten Gruppenstunden vermietet werden. An Samstagen kann das Jugendheim erst ab 16.30 Uhr gemietet werden und muss bis spätestens sonntags 12.00 Uhr besenrein sein.

     

    2.2        Einzelheiten sind mit der Hausmeisterin Frau Ilona Gülicher oder Frau Silvia Pasemann abzusprechen.

     

    Telefon Frau Gülicher           02262 - 92 172

    Telefon Frau Pasemann         02262 - 97 847

     

    1. Verpflichtungen des Mieters

     

    3.1      Es ist nicht gestattet Bilder, Wand- und Fensterdekorationen zu entfernen.

    3.2      Musik darf nur über die hauseigene Musikanlage abgespielt werden. Ab 23.00 Uhr schaltet sich die Anlage auf Zimmerlautstärke.

    3.3      Es ist dafür Sorge zu tragen, dass nach 22.00 Uhr kein ruhestörender Lärm verursacht wird.

    3.4      In den Dachgeschossräumen ist das Rauchen nicht erlaubt.

    3.5      Beim Verlassen des Hauses sind alle Türen, Fenster, und Rollos zu schließen und alle Lichter (auch auf der Toilettenanlage) zu löschen. Auch der Kühlschrank ist leer zu räumen.

    3.6      Für Beschädigungen am Inventar und am Haus (Geschirr, Einrichtungsgegenstände) haftet der Mieter.

    3.7      Der Alkoholausschank beschränkt sich auf Bier, Wein und Sekt. Keine Spirituosen.

    3.8      Die gemieteten Räume sind am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr wieder herzurichten ( in die vor der Veranstaltung vorgefundene Ordnung ). Der Mieter ist verpflichtet, die Räume von einer vom Vermieter beauftragten Person abnehmen zu lassen. Rückgabe des Schlüssels bei der Hausmeisterin und Begleichung der Rechnung in bar.

    3.9      Die Müllentsorgung hat durch den Mieter zu erfolgen. ( Müll bitte mitnehmen )!

     

    Der Vorstand

    CVJM Oberwiehl e.V.

    ( April 1997 )