Hygienekonzept CVJM Oberwiehl Handball
Hygienekonzept
CVJM Oberwiehl – Abteilung Handball
Das folgende Hygienekonzept bezieht sich auf den Spielbetrieb der Handballabteilung des CVJM Oberwiehl e.V.
Die unten aufgeführten Maßnahmen und Regelungen gelten dabei für die im Spielbetrieb genutzte Sporthalle am Wiehler Schulzentrum in der Hauptstraße 87.
Vor der Wiederaufnahme des Spielbetriebes wurden alle Aktiven über die unten aufgeführten Maßnahmen und Regelungen unterrichtet.
Bei Rückfragen oder für notwendige Abstimmungen stehen die Vertreter des CVJM Oberwiehl e.V. zur Verfügung.
Die unten aufgeführten Maßnahmen und Regeln orientieren sich an der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, den Empfehlungen des Kreissportbund Oberberg sowie den Durchführungsbestimmungen des Handballverbandes Mittelrhein. Die Verhaltensregeln- und Hygienemaßnahmen der Coronaschutzverordnung NRW sind dabei zwingend einzuhalten.
Kontinuierliche Anpassungen der Maßnahmen erfolgen gemäß der aktuell nicht vorhersagbaren Entwicklung des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie. Weiterhin müssen die aufgeführten Regeln und Maßnahmen durch regionale Entwicklungen ggf. individuell angepasst und im Spielbetrieb entsprechend berücksichtigt werden.
Das folgende Hygienekonzept ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:
1. Abschnitt eins behandelt die Regeln und Maßnahmen für alle Aktiven die am Spielbetrieb teilnehmen.
2. Abschnitt zwei gilt allen Zuschauern, die die öffentlichen Bereiche der o.g. Sportstätte nutzen.
1. Ablauf Spielbetrieb, Betreten und Aufenthalt der Aktiven in der Sportstätte
- Grundlage für die Teilnahme am Spielbetrieb/ zum Betreten der Halle ist, dass alle Aktiven (Trainer/innen, Betreuer/innen, Spieler/innen, Schiedsrichter/innen) keinerlei Krankheitssymptome aufweisen und/ oder seit min. 14 Tagen symptomfrei sind.
- Der Einlass ist auch für alle am Spielbetrieb Beteiligten Personen nur mit einem der folgenden, anerkannten Nachweise in schriftlicher oder digitaler Form gestattet:
– GEIMPFT: Nachweis über vollständigen Impfschutz (> 14Tage)
– GENESEN: Genesenen-Nachweis (PCR-Test > 28Tage< 6 Monate)
Ausnahmen:
1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Wettkämpfe als auch für das Training der Teilnehmenden.
2. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Bei Beschäftigten, die während der Berufsausübung keine Maske tragen können, ist übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend.
3. Kinder und jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag, 16- und 17-Jährige haben einen entsprechenden Schulnachweis vorzulegen.
- Ohne einen der aufgezählten Nachweise erhalten auch am Spiel beteiligte Personen keinen Eintritt in die Sportstätte!
- Die 2-G Kontrolle erfolgt auch für die Aktiven am Eingang und vor Eintritt in die Sportstätte.
- Hinweis für den Jugendspielbetrieb:
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr gelten als getestet und benötigen keinen extra Testnachweis. SchülerInnen, die das 16 Lebensjahr erreicht haben, erhalten von der Schule einen entsprechenden Nachweis, der mitzuführen ist.
- Beim Betreten und Verlassen sowie in allen öffentlichen Bereichen (Ein- und Ausgangsbereiche, Flure, öffentliche Toiletten, Theke usw.) innerhalb der Sportstätte herrscht Maskenpflicht. Auch die bekannten Abstandsregeln sind möglichst einzuhalten.
- Weiterhin sind die Hände vor dem Betreten der Sportstätte an den dafür vorgesehenen Desinfektionsspendern zu desinfizieren.
- Allen Gastvereinen und den Offiziellen werden entsprechende Kabinen zugeordnet und beschriftet. Die Nutzung anderer Räumlichkeiten als die angezeigten ist untersagt.
- Auf dem Weg zum Spielfeld sind die Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht einzuhalten wenn dafür die öffentlichen Wege und Zuschauerbereiche genutzt werden.
- Die Kabinen der Heim- und Gastmannschaften sind in der Halle räumlich voneinander getrennt. Dadurch ist ein Betreten sowie Verlassen des Spielfeldes der Heim- und Gastmannschaften aus unterschiedlichen Bereichen der Halle gewährleistet.
- Sämtliche eingeführten Regeln und Maßnahmen werden allen Teilnehmenden oder sonstig betroffenen Personen zusätzlich kommuniziert (Email, Aushang, Social-Media-Kanäle, Vereins Home-Page)
2. Wiederaufnahme Spielbetrieb mit Zuschauern
Bei der Nutzung einer städtischen Sportstätte müssen neben den unten aufgeführten Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen, die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien des Trägers beachtet und eingehalten werden.
Sollte es während des Aufenthalts in der o.g. Sportstätte zu wiederholten Regelverstößen kommen, behält sich der CVJM Oberwiehl als Veranstalter vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und ggf. Platzverweise/ Hausverbote, notfalls auch durch das Ordnungsamt und/ oder die Polizei aussprechen zu lassen.
Folgende Regeln und Hygienemaßnahmen sind zwingend zu beachten und verbindlich:
- Grundlage für den Einlass in die o.g. Sportstätte ist mindestens. Einer der unten aufgeführten, anerkannten Nachweise:
– GEIMPFT: Nachweis über vollständigen Impfschutz (> 14Tage)
– GENESEN: Genesenen-Nachweis (PCR-Test > 28Tage< 6 Monate)
- Weiterhin sind die allgemein bekannten AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmasken) einzuhalten. Diese sind zwingend im Ein- und Ausgangsbereich sowie in allen Bereichen innerhalb der Sportstätte einzuhalten.
Zusätzlich wird die Verwendung der Corona-Warn-App des RKI empfohlen. - Beim Betreten und Verlassen sowie innerhalb der gesamten Sportstätte herrscht Maskenpflicht.
Vor und in der Sportstätte sind die Regelungen zum Mindestabstand von min. 1,5 Metern einzuhalten. Besonders in Warteschlangen in den Ein- und Ausgangsbereichen sowie den Sanitäranlagen ist auf Mindestabstände zu achten. - Hände sind vor dem Betreten der Sportstätte an den dafür vorgesehenen Desinfektionsspendern zu desinfizieren